==//**Der Feuerwehrdienst**//
\\Aktiven Dienst am Nächsten kann jede Frau und jeder Mann in der gemeindlichen Freiwilligen Feuerwehr leisten.
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Der Beitritt zur Jugendfeuerwehr ist ab dem 14. Lebensjahr möglich. Innerhalb der nächsten 2 Jahre erhält man eine fundierte Feuerwehrgrundausbildung.\\
Ab dem 16. Lebensjahr werden die Jugendlichen zum aktiven Einsatzdienst herangeführt. Die Tätigkeiten beschränken sich allerdings auf den Bereich außerhalb der unmittelbaren Gefahr. \\
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Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres wird die Einsatzkraft nun vollständig in den aktiven Einsatzdienst integriet. Von nun an können Fortbildungslehrgänge \\
wie z. B. zum Atemschutzgeräteträger, Maschinist zur Bedienung von Pumpen, Funklehrgang sowie zu Führungslehrgängen (Truppführer, Gruppenführer) besucht werden.
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Der aktive Feuerwehrdienst kann bis zum Ende des 63. Lebensjahres ausgeübt werden.
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Der Eintritt, sowie der Austritt aus der Feuerwehr ist freiwillig und jederzeit möglich.
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Der Dienst in der gemeindlichen Freiwilligen Feuerwehr ist ein Ehrenamt und wird somit unentgeltlich geleistet.
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